Katzenbiss als Arbeitsunfall – Kein Schmerzensgeld

Frankfurt/Main/Berlin (dpa/tmn) – Wenn eine Mitarbeiterin einer Tierarztklinik während der Behandlung von einer Katze gebissen wird, kann sie kein Schmerzensgeld verlangen. Das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt (Az.: 13 Sa 2141/08).

Denn bei einem solchen Biss handele es sich um einen Arbeitsunfall. Entsprechend stehe dem Arbeitnehmer nur dann Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegenüber dem Arbeitgeber zu, wenn dieser den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hin.

In dem Fall war eine Hilfstierpflegerin in einer Tierarztklinik von einem Kater in die Hand gebissen worden. Eine Infektion machte den Heilungsprozess kompliziert, und der Mitarbeiterin musste für ein Fingermittelgelenk eine Prothese eingesetzt werden. Entsprechend verlangte sie unter anderem die Zahlung von Schmerzensgeld. Das Landesarbeitsgericht lehnte das aber ab: Es sei nicht zu erkennen, dass der Arbeitgeber den Schaden vorsätzlich verursacht habe, nur weil er die Anweisung gab, den widerspenstigen Kater zu fangen.