Kein Anspruch auf Urlaubsersatz aus Insolvenzgeld

Kassel (dpa) – Nach der Pleite einer Firma können frühere Arbeitnehmer für entgangenen Urlaub nicht aus dem Insolvenzgeld entschädigt werden. Das hat das Bundessozialgericht am Mittwoch (6. Mai) in Kassel entschieden (Az.: B 11 AL 12/08 R).

Geklagt hatte ein Mann aus Gelsenkirchen, der kurz vor der Insolvenz seiner Firma gekündigt hatte und noch Anspruch auf 28 Urlaubstage hatte. Diese habe er aus betrieblichen Gründen nicht nehmen können. Dafür wurden ihm 674 Euro Urlaubsabgeltung und 4718 Euro Schadenersatz zugestanden. Die Firma war jedoch kurz darauf zahlungsunfähig.

Die Bundesanstalt für Arbeit wollte die Entschädigung nicht übernehmen. Die Behörde zahle zwar Insolvenzgeld, der Urlaub wäre aber vor der Zahlungsunfähigkeit gewesen und habe mit ihr nichts zu tun. Deutschlands oberste Sozialrichter bestätigten das wie schon die beiden Instanzen zuvor. Kündigung und Urlaub stünden nicht im Zusammenhang mit der Insolvenz.