Kein Gerüst: Unternehmer muss zahlen

Bamberg/Mannheim (dpa/tmn) – Unternehmer müssen Mitarbeitern einen Schaden zahlen, wenn sie auf vorgeschriebene Schutzmaßnahmen verzichten. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Bamberg stürzte ein Mann bei Malerarbeiten von einer Leiter und verletzte sich schwer.

Der Unternehmer hatte seinem Angestellten in einer Höhe von 3,70 Meter eine Sprossenleiter zur Verfügung gestellt – vorgeschrieben ist bei solchen Arbeiten ein Gerüst, erläutert die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) in Mannheim. Auch die Forderungen des Mitarbeiters nach mehr Sicherheit verweigerte der Chef (Az.. 1 U 207/07).

Die Richter gaben der Berufsgenossenschaft Recht, die 77 000 Euro von dem Unternehmer zurückverlangt hatte. Ihr zufolge hatte der Verletzte keine Mitschuld, obwohl er die Arbeit selbst als gefährlich bezeichnet hatte. Er habe lediglich die Anweisungen seines Arbeitgebers befolgt.