Klage gegen jede dritte Kündigung – Viele Vergleiche

Köln (dpa/tmn) – Fast jeder dritten Kündigung durch den Arbeitgeber folgt eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht. In einem Großteil der Fälle komme es jedoch zu einem Vergleich, berichtet das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.

Im Zeitraum von 2004 bis 2007 war etwa die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland mit Kündigungsschutzklagen konfrontiert, so das IW. Am häufigsten sind Kündigungsschutzklagen bei mittelständischen Unternehmen: Der Anteil der betroffenen Mitarbeiter, die entsprechend vor Gericht gezogen sind, liegt bei Betrieben mit 250 bis 499 Beschäftigten bei 38,1 Prozent, bei Betrieben mit mehr als 500 bei 36,9, bei kleineren Betrieben mit zwischen 11 und 49 Beschäftigten bei nur 23,4 Prozent.

In drei Vierteln aller Kündigungsschutzprozesse vergleichen sich beide Parteien allerdings. Rund 30 Prozent der Unternehmen versuchen, bereits durch einen Aufhebungsvertrag eine Kündigung und damit auch eine mögliche Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Solche Verträge mit Mitarbeitern, von denen sie sich trennen möchten, sind in der Regel mit Abfindungen verbunden.

Abfindungen sind aber auch im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses möglich, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen. Insgesamt gibt es bei jedem vierten Fall, bei dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet, eine solche Zahlung. Im Durchschnitt geben Unternehmen dem IW zufolge für eine Abfindung im Kündigungsfall knapp 12 000 Euro aus.