Kostenerstattung bei Anreise zum Vorstellungsgespräch

Köln (dpa/tmn) – Bewerber haben einen Anspruch darauf, die Kosten für die Anreise zu einem Vorstellungsgespräch erstattet zu bekommen. «Das gilt zumindest, wenn das Gespräch auf Initiative des Arbeitgebers stattfindet», sagt die Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür.

«Es sei denn, er hat das von vorneherein ausgeschlossen.» Dass Arbeitgeber schon in der Stellenanzeige darauf hinweisen, die Kosten nicht zu übernehmen, komme allerdings selten vor. «Das sieht schließlich nicht besonders professionell aus», sagt die promovierte Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Und schließlich sei es im Interesse des Arbeitgebers, interessierte Bewerber zu treffen.

Allerdings dürfen die nicht ungefragt alle möglichen Kosten geltend machen. «Sie müssen für die Anreise die günstigste Variante wählen», so die Arbeitsrechtlerin. Für längeren Strecken ist die Bahnfahrt in der zweiten Klasse Standard – allerdings nicht mehr automatisch die erste Wahl: «Flugtickets sind inzwischen oft günstiger», sagt Nathalie Oberthür. Klar sei auch, dass nur der Flug vom Wohnort zum Sitz des Arbeitgebers bezahlt werde. «Man darf nicht aus Spanien anfliegen.» Die Kosten für ein Taxi vom und bis zum Bahnhof beziehungsweise Flughafen würden üblicherweise nur dann übernommen, wenn Busse oder Straßenbahnen nicht zur Verfügung stehen.

Nicht üblich ist es, Bewerbern eine Übernachtung zu bezahlen – auch nicht, wenn die ausgeschlafen zum Termin erscheinen möchten. «Das kann natürlich sinnvoll sein, wenn das Gespräch um 8.00 Uhr ist und der Bewerber 600 Kilometer anreisen muss.» In solchen Fällen sei es am besten, das vorher abzusprechen. «Sonst besteht das Risiko, dass man auf den Kosten sitzenbleibt», sagte die Arbeitsrechtlerin. Viele große Unternehmen seien bei der Organisation der Anreise ohnehin behilflich.

Häufig werde die Kostenabrechnung spätestens am Ende des Vorstellungsgesprächs thematisiert. «Bei kleineren Betrieben ist das allerdings nicht immer so.» Dass die Kosten für das Bewerbungsgespräch zum Streitpunkt werden, sei die Ausnahme: Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen über dieses Thema gebe es fast nie.