Krankengeldanspruch für Selbstständige ab August

Halle (dpa/tmn) – Wer als Selbstständiger freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat ab August wieder Anspruch auf Krankengeld. Bislang mussten sich Selbstständige über einen zusätzlichen Wahltarif absichern, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle.

Im Gegenzug zahlten sie in der Vergangenheit einen ermäßigten Beitragssatz von 14,3 Prozent – der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,9 Prozent. Vom 1. August an dürfen Selbstständige den allgemeinen Satz wählen, in dem der Anspruch auf Krankengeld enthalten ist.

Das könne sich durchaus rechnen, erläutern die Verbraucherschützer. Oft ist die Beitragsdifferenz zwischen ermäßigtem und allgemeinem Beitragssatz niedriger als die Prämie, die bisher für den Zusatzschutz fällig war. Selbstständige können sich bis zum 30. September für eine Krankenversicherung mit dem allgemeinen Beitragssatz entscheiden, so die Verbraucherzentrale. Dann gelte diese rückwirkend zum 1. August.