Kündigung durch Arbeitnehmer: Kurzarbeitergeld entfällt

Bonn (dpa/tmn) – In einem Betrieb mit Kurzarbeit erhält ein Arbeitnehmer kein Kurzarbeitergeld mehr, sobald er gekündigt hat und das Unternehmen verlässt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bundesagentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld unter Umständen für einen viel längeren Zeitraum bereits bewilligt hatte.

Solange er bei seinem alten Arbeitgeber beschäftigt ist, bekommt der Betrieb die entsprechenden Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit aber. Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin. Das gelte nicht nur im Fall einer Kündigung, sondern auch für einen Aufhebungsvertrag.