Kurzarbeitergeld ist an Bedingungen geknüpft

Köln (dpa/tmn) – Kurzarbeitergeld gibt es nicht automatisch. Es wird nur gewährt, wenn der Arbeitsausfall bei mindestens einem Drittel der Belegschaft in einem Kalendermonat zu einem Lohnausfall von zehn Prozent oder mehr führt.

Darauf weist das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hin. Für die Zeit des Arbeitsausfalls übernimmt gewissermaßen die Bundesagentur für Arbeit den Lohn. Abhängig vom Familienstand werden dann zwischen 60 und 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens gezahlt. Viele Tarifverträge sehen den Angaben zufolge außerdem einen Arbeitgeberzuschuss vor.

In der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg zum Beispiel sehe der Tarifvertrag vor, das Kurzarbeitergeld auf bis zu 80 Prozent des Bruttomonatsentgelts anzuheben. In der Chemischen Industrie werde es auf 90 Prozent des Nettolohns aufgestockt. Außerdem trage die Bundesagentur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für das von ihr gezahlte Kurzarbeitergeld. Die Zahl der Kurzarbeiter hat aufgrund des wirtschaftlichen Abschwungs zugenommen. Im Dezember wurde für fast 300 000 Beschäftigte aus konjunkturellen Gründen Kurzarbeit angemeldet.