Lehrer wird krank: Unterrichtsausfall dokumentieren

Oranienburg (dpa/tmn) – Wird ein Lehrer krank und fällt der Unterricht aus, sollten Eltern das systematisch dokumentieren. Zum einen gehe es darum, festzuhalten, wie viele Unterrichtsstunden nicht stattfinden.

Zum anderen sollten sie ihre Kinder befragen und aufschreiben, was in Vertretungsstunden passiert, rät Hans-Peter Vogeler, Vorsitzender des Bundeselternrates in Oranienburg (Brandenburg). Denn schicke der Vertretungslehrer die Kinder nur in den Computerraum, um PC-Spiele zu spielen, sei das kein Unterrichtsersatz.

Vertritt allerdings ein Mathelehrer den erkrankten Englischlehrer und unterrichtet Algebra, lernten die Kinder zwar keine Grammatik, dafür aber zumindest etwas anderes. Die Qualität des Vertretungsunterrichts sage auch etwas über die Organisation der Schule aus, sagte Vogeler. Arbeiten die Lehrer bei der Unterrichtsplanung eng zusammen und wird der Unterricht gut vorbereitet, könnte ein Vertretungslehrer eher sinnvollen Unterricht anbieten. «Sind die Lehrer aber Einzelkämpfer, sind sie nur schwer zu vertreten.»

Mit den gesammelten Fakten sollten Eltern gemeinsam mit einem Vertreter des Elternrates zur Schulleitung gehen, riet Vogeler. Dabei gehe es allerdings nicht um eine Anklage, sondern darum, gemeinsam eine gute Lösung zu finden. Gibt es die nicht, könne das zwei Gründe haben: eine schlechte Organisation der Schule oder schwierige Rahmenbedingungen wie insgesamt zu wenige Lehrer.

«Die Schulleitung ist häufig auf der Seite der Eltern», sagte Marianne Demmer, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Frankfurt. «Die ist darauf angewiesen, dass sie Ersatz bekommt.» Eltern sollten sich daher an die Schulaufsicht wenden und dort auf eine Vertretung bestehen. «Die Schulaufsicht könnte für Ersatz sorgen, wenn genug Lehrer da sind.» Doch genau da liege das Problem.

In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen, was bei einem längerfristigen Lehrerausfall passiert. In Nordrhein-Westfalen haben Eltern nach Angaben des Schulministeriums in Düsseldorf keinen Anspruch, dass ein Fachlehrer die Vertretung übernimmt. Fällt in Hessen ein Lehrer länger als fünf Wochen aus, ist das Staatliche Schulamt dafür verantwortlich, dass der Schule ein Fachlehrer zur Verfügung gestellt wird, erläuterte das Kultusministerium in Wiesbaden.

Eltern müssen sich also informieren, wie die Regelungen in ihrem Bundesland aussehen. Im Zweifelsfall bleibe ihnen nur, sich an die Politik zu wenden und zu protestieren, sagte Demmer. Im Rahmen einer bundesweiten Protestwoche verlangen Schüler und Studenten derzeit unter anderem mehr Geld für Bildung.