Lehrstellensuche zählt bei der Rentenberechnung mit

Hannover (dpa/tmn) – Schulabgänger auf Ausbildungsplatzsuche sollten sich bei der Arbeitsagentur melden. Dann zählt dieser Zeitabschnitt für die Berechnung der Rente mit.

Auch wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann die Phase der Lehrstellensuche als Anrechnungszeitraum in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Das gelte zumindest dann, wenn die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren alt sind, teilt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover in der niedersächsischen Landeshauptstadt mit. Außerdem müssen Bewerber mindestens einen Kalendermonat lang als Ausbildungssuchende gemeldet sein.