Lohnanspruch nach unwirksamer Kündigung

Frankfurt/Main (dpa) – Zu Unrecht gekündigte Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf komplette Lohnnachzahlung, solange sie nicht wieder anderweitige Einkünfte hatten.

Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt in einem Urteil festgestellt. Der Klage eines Service-Mitarbeiters gegen seinen früheren Arbeitgeber auf Zahlung von rund 40 000 Euro Lohn wurde stattgegeben (AZ 7 Sa 1766/08).

Der Arbeitgeber vertrat vor Gericht die Auffassung, wonach sich der Arbeitnehmer die Einnahmen aus einem in der Zwischenzeit betriebenen Kiosk anrechnen lassen müsse. Der Mitarbeiter konnte vor Gericht jedoch mit Hilfe der Steuerbescheide nachweisen, dass er gar keine Einnahmen erwirtschaftete. Laut Urteil behielt er damit den Anspruch auf den sogenannten Annahmeverzugslohn in kompletter Höhe. Obwohl er jederzeit dazu in der Lage war, war er von seiner früheren Firma bereits nach dem Ausspruch der Kündigung nicht weiter beschäftigt worden. Damit sei der Betrieb in Verzug geraten.