Lohnrückstand berechtigt zu fristloser Kündigung

Mainz (dpa) – Ein Mitarbeiter, der seinen Lohn nicht erhält, kann fristlos kündigen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.

Danach hat der Mitarbeiter außerdem Anspruch auf Schadenersatz und eine Abfindung (Az.: 3 Sa 701/08). Mit der Entscheidung gab das Gericht der Klage einer Angestellten statt. Sie hatte ihren Arbeitgeber zunächst abgemahnt, weil er ihr den Lohn nicht rechtzeitig gezahlt hatte. Nach einem weiteren Zahlungsverzug kündigte sie das Arbeitsverhältnis fristlos und verlangte Schadensersatz sowie eine Abfindung.

Das LAG hielt beide Forderungen für berechtigt. Zunächst stehe ihr der Arbeitslohn bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiter zu. Der Arbeitgeber müsse ihr außerdem eine Abfindung zahlen, weil er seine vertraglichen Pflichten verletzt habe. Das Argument des Arbeitgebers, die Firma sei in finanziellen Schwierigkeiten, ließen die Richter nicht gelten. Es sei allgemein anerkannt, dass Geldmangel den Schuldner nicht entlaste. Das gelte auch im Arbeitsrecht.