«Meister-Bafög» auch in der Altenpflege

Berlin (dpa/tmn) – Aufstiegsfortbildungen im Bereich der Altenpflege können mit dem Meister-Bafög gefördert werden. Die Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) tritt am 1. Juli in Kraft.

Anträge für Unterhaltsbeiträge und Maßnahmenförderung können aber schon jetzt eingereicht werden, sagte Charlotte Cary von Buttlar, Pressereferentin im Bundesministerium für Bildung und Forschung, in Berlin. «Grundsätzlich gilt: Wer eine Maßnahme fördern lassen will, sollte sich so früh wie möglich darum kümmern.»

Wer den Antrag frühzeitig einreicht, gehe damit den sicheren Weg. «Das ist wichtig für Menschen, die ihren Förderungsbetrag sofort brauchen.» Beiträge zum Unterhalt über das Meister-Bafög bekommen jedoch nur diejenigen, die eine Vollzeit-Fortbildung machen. Die Anträge können bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen oder kreisfreien Städten eingereicht werden.