Mini-Jobber muss Arbeitshandschuhe nicht selbst mitbringen

Helme, Arbeitshandschuhe, Warnwesten und andere Schutzausrüstungen für Beschäftigte muss grundsätzlich der Arbeitgeber bereitstellen.

Dies gelte auch in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen, also beispielsweise für Mini-Jobber oder Ein-Euro-Kräfte, betont die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Auch Zeitarbeitnehmer dürfen ihren Einsatz nicht ohne die notwendige Schutzausrüstung beginnen. Üblicherweise stelle das Verleihunternehmen die Sicherheitsschuhe, Helm, Brille und Schutzhandschuhe. Für eine spezielle Ausrüstung sei der Einsatzbetrieb verantwortlich, erläutert die DGUV.