Minijobber müssen Unfallversicherung gemeldet werden

Berlin (dpa/tmn) – Minijobber müssen bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin hin.

Es sei ein häufiges Missverständnis, dass der Beitrag an die Minijob-Zentrale auch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung enthält. Das gelte aber nur für das sogenannte Haushaltsscheckverfahren bei 400- Euro-Jobs in privaten Haushalten. Alle anderen geringfügig Beschäftigten müssten der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Unfallkasse gemeldet werden.

Für Arbeitnehmer gelte der Versicherungsschutz zwar auch, wenn sie nicht korrekt angemeldet worden sind, erläutert Stefan Boltz von der DGUV. In solchen Fällen gibt es aber Ärger für den Arbeitgeber – er muss mit einem Bußgeld rechnen.