Missbrauch von Gutscheinen: Keine fristlose Kündigung

Frankfurt/Main (dpa) – Mit Erfolg hat ein Angestellter einer Supermarktkette gegen seine fristlose Kündigung geklagt, die er wegen Missbrauchs von Bonusgutscheinen erhalten hatte.

Das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt erklärte die Entlassung in seinem Urteil für unwirksam. Der Arbeitnehmer hatte vor Gericht nachweisen können, dass die beklagte Supermarktkette den Bonusmissbrauch in anderen Fällen geduldet hatte (Aktenzeichen: 6 Sa 384/08).

Die zu besonderen Gelegenheiten an Kunden ausgegebenen Kupons durften nur ein Mal eingelöst und sollten danach vom Kassenpersonal vernichtet werden. Doch der klagende Arbeitnehmer hatte die Kupons selbst mehrfach bei Einkäufen eingelöst und sich so mindestens 500 Punkte im Wert von fünf Euro ungerechtfertigt zugeschanzt. Das Gericht sah in diesem Verhalten zwar eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Gleichwohl müsse sich der Arbeitgeber aber daran messen lassen, wie er in vergleichbaren Fällen reagiert habe, bei denen keine Kündigung ausgesprochen worden sei. Eine solche Ungleichbehandlung dürfe es nicht geben, stellte das Gericht fest.