Mitarbeiter kündigt schriftlich: Keine Rückkehr-Chance

Erfurt (dpa) – Für Arbeitnehmer gibt es nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kaum eine Rückkehrchance, wenn sie selbst fristlos gekündigt haben. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor.

Wenn der Arbeitgeber die schriftliche Kündigung annehme, könne sich der Arbeitnehmer später nicht auf die Unwirksamkeit seiner Kündigung berufen, so das Gericht (Aktenzeichen: 2 AZR 894/07). Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg. Im verhandelten Fall hatte ein Mann fristlos gekündigt, weil sein Arbeitgeber mit den Gehaltszahlungen in Verzug war. Einen Monat später hatte der Betrieb den Besitzer gewechselt und der Mann klagte auf Zahlung ausstehender Gehälter. Seine Klage auf Unwirksamkeit der Kündigung blieb in allen Instanzen erfolglos.