Mobbing: Beweise für systematische Schikane notwendig

Iserlohn/Berlin (dpa/tmn) – Werden Angestellte von Kollegen gemobbt, können sie dafür auch den Arbeitgeber zur Verantwortung ziehen. Sie müssen aber nachweisen, dass sie systematisch schikaniert wurden und es nicht nur ab und zu Streit mit Kollegen gab.

Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn (Az.: 4 Ca 1984/07), auf das die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hinweist. Demnach sei bei Mobbing-Vorwürfen gegen Kollegen zunächst zu klären, ob Auseinandersetzungen über das übliche Maß von Konflikten im Job hinausgehen.

In dem Fall hatte eine kaufmännische Angestellte ihren Arbeitgeber auf Schmerzensgeld verklagt, weil sie sich von einem Kollegen gemobbt fühlte. Sie war zuvor krank aus dem Job ausgeschieden. Schuld daran war ihrer Ansicht nach, dass der Kollege sie immer wieder beschimpft und beleidigt hatte. Sie habe sich deswegen an ihre Vorgesetzte gewandt, sei daraufhin aber lediglich an einen anderen Platz im Betrieb versetzt worden.

Das Arbeitsgericht wies die Klage der Frau ab. Zwar hafte in der Tat auch der Arbeitgeber dafür, wenn ein Mitarbeiter von anderen gemobbt wird. Mobbing müsse jedoch abgegrenzt werden gegen gewöhnliche Streitereien mit Kollegen oder Vorgesetzten, wie sie im beruflichen Alltag normal sind. Die Frau habe keine hinreichenden Beweise dafür vorlegen können, dass sie systematisch angefeindet oder schikaniert worden sei. So konnte sie zum Beispiel nicht angeben, wann und wo genau sie von dem Kollegen beleidigt worden war.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 (für 14 Cent/Minute)