Nebenjob in den Ferien: Wochenenden sind frei

München (dpa/tmn) – Jugendliche dürfen bei einem Ferienjob nur ausnahmsweise am Wochenende arbeiten. Darauf weist das Bayerische Sozialministerium in München hin. Grundsätzlich sei es Schülern ab 15 Jahren erlaubt, vier Wochen lang in den Ferien zu jobben.

Sie dürfen von Montag bis Freitag acht Stunden am Tag zwischen 6.00 und 20.00 Uhr arbeiten. Das Wochenende ist aber frei – Ausnahmen gelten nur für bestimmte Branchen wie die Gastronomie. Auch bei Sportveranstaltungen oder in der Landwirtschaft dürfen Jugendliche am Wochenende ran.

Informationen: Wann Jugendliche arbeiten dürfen und welche Regeln zu beachten sind, erklärt die Broschüre «Jugendarbeitsschutzgesetz». Sie kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden.