Numerus-Clausus-Fächer: Neues Bewerbungsverfahren

Berlin (dpa) – Die Zulassung zu Studiengängen mit Numerus clausus soll nach dem Willen von Bund, Ländern und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom Wintersemester 2011/2012 an mit Hilfe eines «dialogorientierten Serviceverfahrens» via Internet erfolgen.

Das Modell funktioniert so:

BEWERBUNG: Der Interessent schickt bis zum 15. Juli (bundeseinheitliche Frist) seine Bewerbung ausschließlich online direkt an die Wunschhochschule. Insgesamt sind zwölf Bewerbungen an verschiedenen Orten oder für unterschiedliche Fächer möglich.

AUSWAHL: Die Hochschulen wählen sich nach eigenen Kriterien aus der Gruppe der Bewerber ihre gewünschten Studienanfänger aus. Die Ausgewählten erhalten bis Mitte August (bundeseinheitlich) ein Zulassungsangebot. Zugleich schalten die Hochschulen Wartelisten frei, auf denen die Bewerber ihren Rang ablesen können.

ZULASSUNG: Nimmt ein Bewerber ein Angebot an, wird er automatisch aus allen übrigen Ranglisten gestrichen. Bewerber auf niedrigen Plätzen rücken entsprechend höher.

NACHVERMITTLUNG: Anfang bis Mitte September läuft ein Clearingverfahren. Dabei können sich sowohl Bewerber aus dem Hauptverfahren melden, die bislang keine Zulassung erhalten haben, wie auch neue Bewerber. Die Auswahl erfolgt nach landesrechtlichen Regelungen.

BETEILIGUNG: Kultusminister, Bund und die Hochschulrektorenkonferenz erwarten, dass sich bundesweit alle Hochschulen beteiligen, wenn das neue System funktioniert. Aus Sicht von Experten können auch nur so die bisherigen Doppelzulassungen nach Mehrfachbewerbungen verhindert werden. Die Kultusminister wollen die Hochschulen aber nicht per Gesetz zur Teilnahme verpflichten.

ÜBERGANGSZEIT: Dieses und nächstes Jahr sollen nach Ablauf der neuen bundeseinheitlichen Bewerbungs- und Zulassungsfristen unbesetzte Studienplätze mit Hilfe verschiedener Internetbörsen vermittelt werden. Auch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund bietet den Hochschulen Übergangsverfahren an.

ORGANISATION: Die künftige Internet-Plattform für den Datenabgleich soll nach dem Willen der Länder von der ZVS in Dortmund betrieben werden, ebenso auch die technische Abwicklung des Clearingverfahrens. Die ZVS soll künftig als Stiftung zu einer Service-Agentur der Hochschulen umgebaut werden.