Polizei darf Bewerber nicht pauschal ablehnen

Arnsberg (dpa) – Die Polizei darf einen Bewerber mit Übergewicht nicht pauschal ablehnen, weil sie gesundheitliche Risiken befürchtet. Wenn der Bewerber nachweist, dass er eine Ausnahme darstellt, muss er wenigstens zur polizeiärztlichen Untersuchung geladen werden.

Mit dieser Entscheidung gab das Verwaltungsgericht Arnsberg der Klage eines 25-Jährigen aus Schwelm gegen das Land statt. Der junge Mann war schon bei der schriftlichen Bewerbung gescheitert, weil sein Body-Mass-Index über der in einer Verwaltungsvorschrift festgelegten Grenze von 27,5 liegt. Die Vorschrift müsse Ausnahmen ermöglichen, stellte das Gericht fest.