Privatinsolvenz von Arbeitnehmer kein Kündigungsgrund

Frankfurt/Main (dpa/lhe) – Ein privates Insolvenzverfahren eines Arbeitnehmers rechtfertigt keine Kündigung «wegen Vertrauensverlusts». Darauf hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Prozess zwischen einer Filialleiterin und einem Modehaus hingewiesen.

In einem Vergleich erklärte sich das Unternehmen daraufhin bereit, an die langjährige Mitarbeiterin mehr als 20 000 Euro Abfindung zu zahlen, teilte das Gericht mit. Nachdem die mit rund 40 000 Euro verschuldete Frau schon einen Teil ihres Gehalts abtreten musste, leitete sie ein gerichtliches Insolvenzverfahren ein, in dem ihr auch ein Insolvenzverwalter zugeordnet wurde. Die Firma sah wegen der massiven finanziellen Schieflage ein großes Risiko, dass sich die Filialleiterin mit Zugang zur Ladenkasse an dem Geld des Unternehmens vergreifen könnte. Das Gericht hielt diese Befürchtung für nicht nachvollziehbar, zumal es während der zurückliegenden 15-jährigen Beschäftigung niemals Anzeichen für Vermögensdelikte gegeben habe.