Prozess um Brötchenbelag: Bäcker hat Anrecht auf Job

Dortmund (dpa) – Ein 26-jähriger Bäcker aus Westfalen, der sich bei der Arbeit unerlaubt einen Brötchenbelag genommen haben soll, muss laut einem Urteil weiterbeschäftigt werden.

Das hat das Arbeitsgericht Dortmund am Dienstag (10. März) aus formalen Gründen entschieden. Er und ein Kollege, beide Angestellte einer Bäckerei-Kette in Bergkamen, hatten ihre Frühstücksbrötchen mit dem Belag bestrichen. Das Unternehmen hatte den beiden daraufhin im Spätsommer vergangenen Jahres fristlos gekündigt. Dagegen klagte der 26-Jährige, der auch Mitglied des Betriebsrats war.

Erst vor kurzem hatte ein angeblicher Minidiebstahl die deutsche Justiz beschäftigt. Vor zwei Wochen erklärte das Berliner Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung einer Frau für rechtens, die zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll.

Im Fall des 44-jährigen Kollegen wollte das Dortmunder Gericht erst am Nachmittag seine Entscheidung verkünden. Beobachter erwarten jedoch, dass auch in seinem Fall das Gericht zu seinen Gunsten entscheiden wird. So äußerte das Gericht in der mündlichen Verhandlung unter anderem Zweifel daran, dass das Unternehmen bei der Kündigung die lange Betriebszugehörigkeit des Mannes von 24 Jahren ausreichend gewürdigt hat.

Die zweite Kammer des Arbeitsgerichts Dortmund entschied im Fall des 26-Jährigen aus formalen Gründen. So habe bei einer Kündigung eines Betriebsratsmitglieds der Betriebsrat gehört werden und zustimmen müssen. Die Einladung zu dieser Anhörung sei formal nicht richtig gewesen. Deshalb sei die Kündigung unwirksam.

Der 26-Jährige zeigte sich erfreut. Damit habe er nach dem Berliner Urteil nicht gerechnet, sagte er. Er wollte sich noch nicht dazu äußern, ob er nun tatsächlich bei der Bäckereikette weiterarbeiten werde.