Rechtsschutz: Vorab Gebührenfrage klären

Berlin (dpa/tmn) – Wer bei einer Kündigung im Job seine Rechtsschutzversicherung beansprucht, muss den Auftrag an den Anwalt sorgfältig formulieren. Einige Versicherer zahlen die vollen Anwaltskosten nur, wenn der Versicherte den Vertreter mit der sofortigen Klage beauftragt.

Dies schreibt die Stiftung Warentest in Berlin in ihrer Zeitschrift «Finanztest». Wer den Anwalt zunächst bittet, sich um eine außergerichtliche Einigung zu bemühen, zahlt in solchen Fällen einen Teil der außergerichtlichen Anwaltskosten selbst.

Denn bei einer sofortigen Klage fielen weniger Gebühren an. Die Versicherungsunternehmen argumentieren daher, Kunden vermeiden so «unnötige Kosten», heißt es. Gerichte hätten dazu unterschiedliche Entscheidungen gefällt. Die meisten Anwälte klären der Stiftung Warentest zufolge die Kostenfrage mit dem Versicherer vor der Annahme des Auftrags – Versicherte sollten ihn darum bitten.