17.05.2010 | Beruf & Karriere
Rechtstipp: Arbeitgeber haftet für Schaden durch Falschinformation
Erfurt (ddp.djn). Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten eine falsche Auskunft geben, haften unter Umständen für die finanziellen Folgeschäden. Allerdings müssen Arbeitnehmer dazu nachweisen, dass die Fehlinformation tatsächlich ursächlich für den ihnen entstandenen Schaden war, wie das Bundesarbeitsgericht entschied.
Rechtstipp: Arbeitgeber haftet für Schaden durch Falschinformation
Im konkreten Fall stritt ein Verwaltungsangestellter mit dem beklagten Land um den Bewährungsaufstieg in eine höhere Tarifgruppe.
Der Kläger hatte mit seinem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag im so genannten Blockmodell abgeschlossen, nachdem ihm zugesichert worden war, dass sich die Fristen für den Bewährungsaufstieg dadurch nicht verlängern würden. Später stellte sich diese Auskunft als falsch heraus.
Während das Landesarbeitsgericht dem Kläger daraufhin Schadenersatz
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in Höhe der Mehrvergütung zusprach, die er nach einem Bewährungsaufstieg bekommen hätte, hob das Bundesarbeitsgericht das Urteil auf. Nach dem geltenden Tarifvertrag sei ein Bewährungsaufstieg im entschiedenen Fall ausgeschlossen. Auch Schadenersatz komme nicht in Betracht, befanden die Richter. Denn das beklagte Land habe den Kläger zwar falsch informiert. Der Kläger habe jedoch nicht ausreichend dargelegt, dass er bei korrekter Information am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. Mai 2010, AZ: 9 AZR 184/09)
Quelle: ddp.djn/rog/mbr , kischuni.de-RedaktionDatum: 17.05.2010Mit dieser Veröffentlichung ist keine inhaltliche Prüfung und Empfehlung verbunden. Für alle präsentierten Nachrichten/Veranstaltungen sowie für die Qualität des jeweiligen Angebots zeichnen ausschließlich die Anbieter verantwortlich. kischuni.de übernimmt daher keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Zusätzlich werden diverse Nachrichten von Nachrichtenagenturen wie DPA oder DAPD veröffentlicht. Die Fotos werden entweder von der Nachrichtenagentur selber geliefert oder die kischuni.de-Redaktion verwendet Fotos von Shutterstock. In allen Fällen übernimmt kischuni.de keine Haftung für den Inhalt.