Rentenfreibeträge: Neue Werte ab 1. Juli

Berlin/Bad Homburg (dpa/tmn) – Im Zuge der Rentenerhöhung zum 1. Juli profitieren Rentenbezieher auch von höheren Freibeträgen. So kann zum Beispiel eine berufstätige Witwe von Juli an bis zu 718,01 Euro im Westen oder 637,03 Euro im Osten verdienen.

Und das ohne dass ihre Hinterbliebenenrente gekürzt wird. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung in Berlin hin. Für jedes Kind, das Hinterbliebene erziehen, steigt der Betrag um 152,32 Euro (Westdeutschland) oder 135,13 Euro (Ostdeutschland).

Berufstätige Waisen dürfen künftig monatlich 478,72 Euro oder 424,69 Euro verdienen, ohne dass sich die Waisenrente verringert. Auch die Nebenverdienstgrenzen für Frührentner steigen, schreibt die Rentenversicherung auf dem Portal «Ihre-Vorsorge.de» mit Sitz in Bad Homburg.

Das betrifft Rentenbezieher im Osten Deutschlands, die vor dem 65. Geburtstag oder wegen Erwerbsminderung eine Teilrente bekommen. In Westdeutschland würden die Grenzen aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung im vergangenen Jahr hier nicht mehr angehoben.