Schlampig geführtes Berichtsheft kann Lehrstelle kosten

Kiel (dpa/tmn) – Führen Azubis ihre Berichtshefte zu nachlässig, kann sie das die Lehrstelle kosten. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein in Kiel (Aktenzeichen: 2 Sa 22/02).

Demnach rechtfertigen schludrig geführte Ausbildungsnachweise eine fristlose Kündigung, wenn Lehrlinge zuvor bereits mehrfach aus diesem Grund abgemahnt wurden. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag in seinem Magazin «position» hin.

Eine außerordentliche Kündigung ist den Angaben zufolge auch nach der Probezeit zulässig, wenn Lehrlinge beharrlich gegen Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag verstoßen. Das Berufsausbildungsgesetz schreibe vor, dass in der Lehre schriftliche Ausbildungsnachweise geführt werden müssen. Damit tun sich Azubis auch selbst einen Gefallen: Auf diese Weise behalten sie und ihre Betreuer leichter den Überblick über den Verlauf der Ausbildung.