Schmerzensgeld bei Ohrfeige vom Chef

Köln/Berlin (dpa/tmn) – Wenn ein Mitarbeiter vom Chef eine Ohrfeige bekommt, hat er Anspruch auf Schmerzensgeld. Falls es nicht zu weiteren Verletzungen kommt, sind dabei 800 Euro als Mindestbetrag angemessen, entschied das Landesarbeitsgericht Köln.

Muss sich der Geschlagene in ärztliche Behandlung begeben, ist allerdings ein deutlich höheres Schmerzensgeld angemessen, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin unter Berufung auf das Urteil (Aktenzeichen: 5 Sa 827/08).

Im betreffenden Fall arbeitete der Kläger als Sicherheitskraft. Der Streit mit seinem Chef entzündete sich zunächst an der Frage, ob er seine Bewachungsaufgaben ordnungsgemäß erfüllt habe. Bei einer weiteren Auseinandersetzung erhielt er eine Ohrfeige. Daraufhin klagte er und bekam in zwei Instanzen Recht: Der Beklagte habe eine Körperverletzung begangen, entschieden die Richter.

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs sei die Funktion des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen. Es soll dem Verletzten einen Ausgleich für erlittene Schmerzen verschaffen, aber auch seiner Genugtuung dienen. In diesem Fall müsse darauf besonderer Wert gelegt werden. Entscheidend sei, dass der Beklagte den Mitarbeiter vorsätzlich und in seiner Rolle als Vorgesetzter geschlagen hat. Für den Mitarbeiter sei es besonders demütigend, von einem Vorgesetzten wegen einer Auseinandersetzung über seine Arbeit geschlagen zu werden. Dies rechtfertige ein Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro.