Schulabbrecher verlieren Anspruch auf Unterhalt

Berlin/Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Schulabbrecher und notorische Schwänzer können ihren Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch die Eltern verlieren. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin und beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt.

Denn um Anspruch auf Unterhalt zu haben, müssten sich Schüler grundsätzlich bemühen, ihre Ausbildung zielstrebig zu absolvieren. In dem Fall (Aktenzeichen: 5 UF 46/08) hatte ein allein lebender Sohn seinen Vater auf die Zahlung von Unterhalt verklagt. Der Sohn war 2007 im ersten Halbjahr der zwölften Klasse wegen unentschuldigter Fehltage vom Gymnasium verwiesen worden. Von Mai 2007 an forderte er von seinem Vater Ausbildungsunterhalt. Dieser verweigerte die Zahlung – zurecht, befand das Gericht.

Der Sohn habe die Schule abgebrochen, ohne eine andere Ausbildung zu beginnen. Deshalb müsse er für sich selbst sorgen – zumal die wirtschaftliche Lage der Eltern seit ihrer Trennung schwierig sei, erklärten die Richter. Auch für den Zeitraum, in dem er noch die Schule besuchte, stehe dem Kläger kein Unterhalt zu. Denn er sei wiederholt der Schulpflicht nicht nachgekommen und habe Forderungen des Vaters nach Leistungsnachweisen ignoriert.