Selbstbeteiligung bei Dienstwagen zulässig

Hamburg/Berlin (dpa/tmn) – Den Mitarbeitern überlassene Dienstwagen sind meist vollkaskoversichert. Für selbst verschuldete Unfälle ist aber häufig eine Selbstbeteiligung vorgesehen.

Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg (Az.: 20 Ca 174/07) ist dies auch zulässig, wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt. In dem Fall war in einem Dienstwagen-Überlassungsvertrag geregelt, dass der Dienstwagenfahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall eine Selbstbeteiligung von 500 Euro zu tragen hat.

Als der Arbeitnehmer einen Unfall mit einem Schaden von rund 9000 Euro verursachte, sollte er seine Selbstbeteiligung zahlen, klagte aber dagegen. Nach Ansicht des Gerichts wurde er nicht unverhältnismäßig belastet. Durch die Selbstbeteiligungsklausel werde die Haftung des Arbeitnehmers auf einen maßvollen Umfang beschränkt.