Selbstständig mit Hartz IV

Das Einstiegsgeld soll Hartz-IV-Empfängern den Aufbau einer eigenen Existenz ermöglichen und sie unabhängig von staatlicher Hilfe machen. Doch zahlen die Arbeitsagenturen die Leistung an immer weniger Gründer aus: Erhielten im Juni 2009 noch 12.300 Selbstständige die Förderung, sind es derzeit noch 8.000.

Da die Arbeitsagentur die Zahl der eingereichten Förderanträge nach eigenen Angaben nicht erfasst, bleiben die Gründe für den deutlichen Rückgang unklar. So ist einerseits wahrscheinlich, dass im Konjunkturaufschwung mehr Hilfebedürftige eine reguläre Beschäftigung finden und daher weniger Hartz-IV-Empfänger eine geförderte Selbstständigkeit anstreben. Andererseits ist nicht auszuschließen, dass die Arbeitsagenturen mehr Anträge ablehnen als früher.

Tatsächlich liegt es weitgehend im Ermessen der Fallmanager, ob und in welcher Höhe sie das Einstiegsgeld bewilligen. Im Gegensatz zum Gründungszuschuss für Empfänger von Arbeitslosengeld I besteht auf das Einstiegsgeld kein Rechtsanspruch. Grundsätzlich gibt es die Leistung nur für eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Außerdem muss der Gründer derzeit arbeitslos sein und nachweisen, dass sein Unternehmen Aussicht auf Erfolg hat.

Einstiegsgeld gibt es für bis zu 24 Monate

Laut Gesetz gibt es das Einstiegsgeld zwar für bis zu 24 Monate, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ermittelte in der Praxis jedoch weit überwiegend Förderzeiten von fünf bis höchstens sieben Monaten.

Auch die Höhe der Unterstützung ist variabel. Der Grundbetrag darf höchstens 50 Prozent der im Bescheid ausgewiesenen ALG-II-Regelleistung erreichen, für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gibt es zusätzlich zehn Prozent. Die Förderung kann bei langer Arbeitslosigkeit auch höher ausfallen, allerdings soll das Einstiegsgeld insgesamt nicht höher sein als die Regelleistung für die Bedarfsgemeinschaft. Für den Zeitraum von 2005 bis 2009 ermittelte das IAB ein ausgezahltes Einstiegsgeld von durchschnittlich 217 Euro.

Zusätzlich oder alternativ zum Einstiegsgeld kann die Arbeitsagentur auch Eingliederungsleistungen für Existenzgründer gewähren. Dabei handelt es sich um Zuschüsse oder auch Darlehen zu betriebsnotwendigen Anschaffungen. Im Unterschied zum Einstiegsgeld gibt es die Eingliederungsleistungen auch für bereits aktive Selbstständige.

Die wichtigsten Regeln zum Einstiegsgeld und zu den Eingliederungsleistungen für Selbstständige hat die Bundesarbeitsagentur in «Arbeitshilfen» für Mitarbeiter festgelegt.