Sicherheitsbestimmungen: Verstoß ist Kündigungsgrund

Berlin (dpa/tmn) – Verstößt ein Mitarbeiter gegen die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen, rechtfertigt dies eine Kündigung. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 6 Sa 725/08), teilt die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mit.

In dem Fall hatte ein Gabelstaplerfahrer wiederholt den Stapler überladen. Damit verstieß er gegen die Sicherheitsvorschriften. Warnende Hinweise eines Kollegen schlug er in den Wind, genau wie das Angebot, die nächste Schicht könne die Arbeit fertig machen. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber.

Der Staplerfahrer, der zuvor bereits wegen eines vorsätzlich herbeigeführten Arbeitsunfalls abgemahnt worden war, klagte dagegen. Die Richter entschieden jedoch, dass das Missachten von Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften ein schwerer Pflichtverstoß sei. Die ordentliche Kündigung sei daher rechtens.