So wird die Elternzeit nicht zum Karriereknick

Wuppertal/Mainz (dpa/tmn) – Noch immer erweist sich die Elternzeit für viele Mütter als Karriereknick. Und Väter schrecken trotz erweiterter Möglichkeiten weiter vor der Babypause zurück – die Angst vor dem beruflichen Aus wiegt schwer.

Richtig genutzt kann die Elternzeit aber sogar einen Karrierekick geben. Bis zu drei Jahre nach der Geburt können sich Eltern der Erziehung ihres Kindes widmen, ohne sich um ihren Arbeitsplatz zu sorgen. «Neben den Müttern steht auch den Vätern das Recht auf die Erziehungszeit zu», sagt Sigrid Dörpinghaus-Phiemann, Sozialberaterin der Pro Familia-Beratungsstelle in Wuppertal. «Eltern können sich gemeinsam oder abwechselnd von der Arbeit freistellen lassen.» Egal ist auch, ob der einzelne Elternteil in Vollzeit, Teilzeit oder in einem 400-Euro-Job beschäftigt ist.

«Laut Gesetz gilt während der gesamten Elternzeit ein Kündigungsverbot», sagt Tjark Menssen, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Rechtsschutz in Frankfurt/Main. Mütter oder Väter müssen dem Arbeitgeber nur schriftlich mitteilen, dass und wie lange sie die Elternzeit in Anspruch nehmen. Beides ist verbindlich. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz rät daher, schon vor der Beantragung gut zu planen. «Nur so können Sie die Möglichkeiten der Elternzeiten voll ausschöpfen.»

Denn bei der ersten Inanspruchnahme der Elternzeit muss der Arbeitgeber nicht zustimmen – bei nachträglichen Verkürzungen, Verlängerungen oder Veränderungen dagegen schon. «Diese liegen in seinem Ermessen», erklärt die Rechtsanwältin Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Der Grund liegt auf der Hand: Der Arbeitgeber muss planen können. Wem also nach der Geburt die Decke auf den Kopf fällt, der kann nicht einfach so zurück in den Job.

Festlegen müsse man sich allerdings zunächst nur für die ersten zwei Jahre der Elternzeit, sagt Oberthür. Das dritte Jahr darf später angezeigt werden. Es kann im Anschluss an die ersten zwei Jahre genommen oder flexibel auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden.

Nur weil Eltern geplant haben, direkt nach der achtwöchigen Mutterschutzfrist wieder in den Job einzusteigen, haben sie ihren Anspruch auf Elternzeit aber nicht verwirkt. «Man kann die Erziehungszeit auch noch beantragen, wenn das Baby schon da ist», sagt Dörpinghaus-Phiemann. In jedem Fall ist aber eine Sieben-Wochen-Frist vor Antritt einzuhalten, betont Oberthür. Gegebenenfalls müsse zwischendrin weiter gearbeitet werden.

Probleme stellen sich meist erst beim Wiedereinstieg in den Beruf. Ein neuer Trend ist laut Pro Familia, dass sich Paare schon bei bloßem Kinderwunsch informieren, wie sie sich später vor Benachteiligungen schützen können. Die Experten raten, nur ein Jahr Elternzeit zu nehmen und dann zumindest teilweise in den Job zurückzukehren. Bis zu 30 Wochenstunden Arbeit seien in der Elternzeit erlaubt, erklärt Oberthür. Diese spezielle Form der Teilzeit nennt sich Elternteilzeit. In Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern haben Eltern darauf einen Anspruch. Das Besondere ist, dass sie nach Ablauf der Elternzeit wieder auf der früheren Arbeitszeit bestehen können und dass der besondere Kündigungsschutz der Elternzeit weiter gilt.

Auch eine Teilzeitstelle bei einem anderen Arbeitgeber oder der parallele Start der Selbstständigkeit sind aus der Elternzeit heraus möglich. Bei diesen Varianten bleibt der besondere Kündigungsschutz ebenfalls erhalten. «Voraussetzung ist zwar die Zustimmung des Arbeitgebers», sagt Oberthür. Doch verweigern dürfe er diese nur aus «wichtigen betrieblichen Gründen» wie Geheimhaltungs- oder Wettbewerbsinteressen.

Daneben empfehlen die Experten, die Elternzeit für Fortbildungen zu nutzen und frühzeitig mit dem bisherigen Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen, um den Inhalt der nach der Elternzeit auszuübenden Tätigkeit abzuklären. Denn der Chef muss nicht die alte Stelle frei halten, sondern nur eine vergleichbare Position zu gleichen Konditionen anbieten.

Informationen: Im Internet unter «frauenmachenkarriere.de», Stichwort «Elternzeit», bietet das Bundesfamilienministerium umfassende Informationen zum Thema.