Steuerfreibetrag für Gesundheitsvorsorge im Betrieb

Berlin (dpa/tmn) – Die betriebliche Gesundheitsvorsorge wird rückwirkend zum 1. Januar 2008 durch einen neuen Steuerfreibetrag gefördert. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin.

Arbeitgeber können gesundheitsfördernde Maßnahmen steuer- und sozialversicherungsfrei mit 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr zusätzlich zum Arbeitslohn bezuschussen. Zu den förderungswürdigen Angeboten zählen den Angaben zufolge beispielsweise Rauchentwöhnungskurse, Schulungen des Kantinenpersonals für eine gesündere Ernährung oder die Beschäftigung von Masseuren, die Rücken- und Nackenleiden von Büroarbeitern vorbeugen sollen. Steuerlich begünstigt seien aber auch Barzuschüsse des Arbeitgebers an Mitarbeiter für Gesundheitsprogramme, die diese selbst bezahlen. Beiträge für Sportvereine oder Fitnessstudios seien jedoch von der Förderung ausgeschlossen.