Steuerrückzahlungen: Kurzarbeiter gehen leer aus

Berlin (dpa/tmn) – Kurzarbeiter profitieren vorerst nicht von den rückwirkend zum 1. Januar geltenden Steuerentlastungen für Arbeitnehmer, teilt das Bundesarbeitsministerium in Berlin mit.

Die mit dem zweiten Konjunkturpaket beschlossenen Steueränderungen würden bei den Nettoentgelttabellen für das Kurzarbeitergeld in diesem Jahr noch nicht berücksichtigt, sagte eine Sprecherin. Vielmehr würden die Beträge 2009 weiter auf der Grundlage einer Verordnung vom vergangenen Dezember berechnet. Die Steuersenkungen sollen erst 2010 in die Berechnung der pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld einfließen.

Dank der mit dem zweiten Konjunkturpaket beschlossenen Steuerentlastungen können sich derzeit Millionen von Arbeitnehmern über mehr Geld im Portemonnaie freuen: Sie erhalten netto mehr von ihrem Einkommen und bekommen außerdem noch Geld für zu viel gezahlte Steuern zurück. Rückwirkend zum 1. Januar wurden unter anderem der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent gesenkt und der Grundfreibetrag von 7664 auf 7834 Euro angehoben.