Streik in der Kita: Eltern dürfen Arbeit fernbleiben

Stuttgart (dpa/tmn) – Bleibt die Kita wegen eines Warnstreiks geschlossen, darf ein Elternteil im Notfall der Arbeit fernbleiben. Es müsse aber glaubwürdig sein, dass es keine andere Möglichkeit gibt, das Kind zu versorgen.

Dies sagt Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart. Kann ein Kind aus Gründen, die die Eltern nicht zu vertreten haben, nicht betreut werden, dürften sie vorübergehend bei der Arbeit fehlen. Der Vergütungsanspruch bestehe dann weiter.

Vorübergehend heiße aber auch, dass die Mutter oder der Vater sobald wie möglich zur Arbeit zurückkehren muss. Der Chef dürfe nicht verlangen, dass die Fehlzeit nachgearbeitet wird, erläuterte Bauer. «Vernünftige Arbeitgeber machen aber keine Probleme.» Eike Ostendorf-Servissoglu vom Verband berufstätiger Mütter in Köln riet, beim Arbeitgeber zu fragen, ob die Firma eine Notfallbetreuung bietet. Manchmal gebe es auch die Möglichkeit, das Kind ausnahmsweise zur Arbeit mitzunehmen.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben ihre Mitglieder für Mittwoch (6. Mai) zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Viele Kindertagesstätten könnten deshalb geschlossen bleiben. Schwerpunkte der Warnstreiks sind nach Angaben von ver.di Köln, Düsseldorf, Dortmund, Stuttgart, Mainz, München, Leipzig, Dresden, Kiel und Hannover.