Tarifvertrag: Weniger Gehalt für Jüngere unzulässig

Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Jüngere Arbeitnehmer dürfen im Tarifvertrag nicht beim Gehalt benachteiligt werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgericht Hessen in Frankfurt hervor (Aktenzeichen.: 2 Sa 1689/08).

Demnach ist es eine unzulässige Diskriminierung, wenn die Höhe der tariflichen Grundvergütung nach dem Alter gestaffelt ist. Auf das Urteil weist der Bund-Verlag in Frankfurt hin.

In dem Fall hatte ein Angestellter im Öffentlichen Dienst gegen eine tarifliche Regelung geklagt, wonach die Höhe der Grundvergütung sich nach dem Alter richtete. Jüngere Mitarbeiter bekamen dadurch bei gleicher Tätigkeit weniger Geld als ihre älteren Kollegen.

Das werteten die Richter als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das unterschiedliche Alter der Beschäftigten rechtfertige keine Ungleichbehandlung bei der Vergütung. Die Regelung des Tarifvertrages sei deshalb unwirksam.