Teilzeitkraft arbeitet Vollzeit: Recht auf volle Stelle

Köln (dpa/tmn) – Arbeitet ein Teilzeit-Mitarbeiter über längere Zeit hinweg faktisch Vollzeit, steht ihm auch eine volle Stelle zu. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Aktenzeichen: 7 Sa 864/07), auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist.

Demnach können Arbeitnehmer in solchen Fällen die Umwandlung ihrer Teilzeitstelle in eine ganze Stelle verlangen. In dem Fall hatte ein Mann geklagt, der in der Gastronomie als Teilzeitkraft tätig war. Vereinbart war eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden. Tatsächlich kam der Mann aber auf eine monatliche Arbeitszeit von mehr als 180 Stunden. Er verlangte daraufhin die Umwandlung seiner Stelle in eine Vollzeitstelle – und bekam vor Gericht recht.

Der Arbeitgeber wandte zwar ein, dass in seinem Betrieb keine Vollzeitstellen frei wären. Das sahen die Richter aber anders: Die Behauptung des Arbeitgebers werde durch die Realität widerlegt, da der Kläger in den vergangenen drei Jahren wie eine Vollzeitkraft eingesetzt worden sei. Auch hatte der Chef dem Kläger zufolge im Internet fünf Vollzeitstellen ausgeschrieben. Das Argument des Arbeitgebers, nur Teilzeitkräfte zu beschäftigen, sei daher hinfällig und als vorgeschoben zu betrachten.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft; Telefon: 01805/18 18 05 für 14 Cent/Minute.