Überwachung am Arbeitsplatz: Keine klare Rechtslage

Hannover (dpa/tmn) – Das Überwachen von Mitarbeitern am Arbeitsplatz ist technisch kein Problem. Das gilt für das Abhören von Telefongesprächen ebenso wie das Protokollieren von Internetseiten.

Zwar sind neugierigen Führungskräften gesetzliche Grenzen gesetzt. Die Rechtslage sei aber oft nicht eindeutig, berichtet das Computermagazin «c&t» in seinem Sonderheft «Security».

Grundsätzlich gilt: Mitarbeiter überwachen darf nur, wer einen konkreten Verdacht hat und den Betrieb vor Schaden bewahren will. Denn das Recht der Arbeitnehmer auf Schutz vor lückenloser Überwachung wiege prinzipiell schwerer als der Kontrollwunsch mancher Arbeitgeber. Unter anderem regeln Strafvorschriften sowie Vorschriften des Datenschutzes, das Persönlichkeitsrecht sowie das Telekommunikationsgesetz die Überwachung von Arbeitnehmern.

Für den Arbeitgeber sei es daher schwer, den Umgang mit dem Datenschutz seiner Mitarbeiter eindeutig zu regeln. So finde sich in den Gesetzestexten beispielsweise ein prinzipielles Verbot von heimlicher Überwachung an Bildschirmgeräten. Allerdings sei die Überwachung der PC-Nutzung an anderer Stelle bei konkreten Verdachtsfällen erlaubt, erläutern die Experten.