Unfallversicherung gilt auch im Praktikum

Andernach (dpa) – Schüler und Studierende sind wie alle Arbeitnehmer während eines Ferienjobs oder Praktikums bei Arbeitsunfällen gesetzlich versichert. Darauf haben die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hingewiesen.

Dieser Schutz sei für die Versicherten beitragsfrei, die Kosten trage allein der Arbeitgeber. Dessen Unfallversicherungsträger sei auch für die Ferienjobber oder Praktikanten zuständig. Handele es sich um ein Schulpraktikum, sei in Rheinland-Pfalz die Unfallkasse zuständig. Der Versicherungsschutz besteht nach deren Angaben unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts.

Unbezahlte Praktika sind demnach genauso versichert wie Mini- oder Midi-Jobs. Dabei beginnt der Versicherungsschutz am ersten Arbeitstag und bezieht sich auch auf den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohnersatzleistungen. Beim Arztbesuch muss dann keine Krankenversicherungskarte vorgelegt werden und die Praxisgebühr von zehn Euro entfällt.

Nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert ist, wer einen Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland annimmt. Das gilt in der Regel auch dann, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein deutsches Unternehmen handelt, wie die Unfallkasse weiter mitteilte. Betroffene sollten sich deshalb vor der Abreise über die Absicherung gegen Arbeitsunfälle im Gastland informieren.