Unfallversicherung gilt auf dem Weg bei Jobsuche

Halle (dpa) – Wer sich auf Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei einem Arbeitgeber vorstellt, ist auf dem Weg dahin gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch, wenn es zunächst nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrags kommt.

Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle. Ein Mann hatte geklagt, nachdem er auf dem Weg zum potenziellen Arbeitgeber einen Verkehrsunfall hatte.

Die beklagte Berufsgenossenschaft und das Sozialgericht lehnten eine Anerkennung der Verletzungsfolgen als Arbeitsunfall ab. Solche Vorstellungsgespräche gehörten zum privaten Lebensbereich und seien nicht versichert, lautete die Begründung. Das Landessozialgericht verurteilte jedoch die Berufsgenossenschaft zur Anerkennung als Arbeitsunfall.

Nach Auffassung der Richter gehören die Wege im Zusammenhang mit der Arbeitssuche und der Vertragsverhandlungen nicht zum unversicherten Bereich. Sie sind vielmehr Teil der versicherten Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (21. Februar 2008, L 6 U 31/05).