Urlaubsreise mit Dienstauto: Nicht grundsätzlich verboten

Stuttgart (dpa/tmn) – Wenn die private Nutzung des Dienstwagens gestattet ist, schließt das auch Fahrten in den Urlaub ein. «In diesem Fall gibt es im Prinzip dafür keine Begrenzung», sagte der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart.

«Es sei denn, der Überlassungsvertrag bestimmt beispielsweise, dass die Privatnutzung nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt.» Arbeitsrechtlich sei die Lage relativ einfach: «Habe ich einen Vertrag, der die private Nutzung ohne Einschränkungen erlaubt, kann ich auch fahren, wohin ich will.» Ist die private Nutzung nicht gestattet, gilt eine Urlaubsfahrt dagegen als Pflichtverletzung. «Dann kann je nach Sachlage nur eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung die Folge sein», sagte Bauer.

Ab dem mittleren Management aufwärts sei es eher die Regel, dass der Dienstwagen auch privat genutzt werden darf. «Je weiter oben, desto gebräuchlicher ist das», so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. «Die Privatnutzung ist ein Teil der Vergütung und muss pauschal versteuert werden.»

Allerdings sei die Privatnutzung nicht selbstverständlich. Eine klare Regelung im Vertrag hilft, rechtliche Probleme zu vermeiden. Das gilt zum Beispiel für die Benzinkosten: «Auch wer den Dienstwagen für private Fahrten nutzen darf, bekommt sie für diese Fälle in der Regel nicht erstattet.»

Ist das doch so, verführt das manchen dazu, mehr Benzinkosten abzurechnen, als tatsächlich entstanden sind. «Es ist schon häufig vorgekommen, dass dann auch Rechnungen für den Zweitwagen eingereicht wurden.» In solchen Fällen hört bei Arbeitgebern und Arbeitsgerichten das Verständnis meistens auf.

Geregelt werden sollte nach Jobst-Hubertus Bauers Worten auch, wer den Dienstwagen privat fahren darf: «Usus ist, dass das auch für Familienmitglieder erlaubt ist. Will ich das sauber machen, sollte es im Vertrag stehen.»

Streit um diese Themen gibt es häufig dann, wenn ein Arbeitgeber sich ohnehin am liebsten von einem Mitarbeiter trennen will: «Dann wird manchmal gezielt nach Missbrauchsfällen gesucht», sagte Bauer. Benzinbelege, die unberechtigterweise eingereicht wurden, können den Arbeitnehmer, der sich die Kosten für die Tankfüllung sparen wollte, dann nachträglich teuer zu stehen kommen.