Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte bei Versicherungen

Erfurt (dpa) – Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat Arbeitnehmern beim Abschluss von Direktversicherungen zur betrieblichen Altersvorsorge den Rücken gestärkt.

Wenn bei einer solchen Versicherung sofort einmalige Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die das Versicherungskonto des Arbeitnehmers belasten, könne das zu einer «unangemessenen Benachteiligung» führen, entschied das BAG. Das führe jedoch nicht zu einer Unwirksamkeit der Entgeltumwandlungsvereinbarung, sondern zu einer höheren betrieblichen Altersversorgung (Aktenzeichen: 3 AZR 17/09). Angemessen könnte es sein, «die Abschluss und Vertriebskosten auf fünf Jahre zu verteilen», heißt es in der BAG-Entscheidung.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärte, damit habe das oberste Arbeitsgericht für Rechtssicherheit bei Entgeltumwandlungen gesorgt. Die in der Praxis üblichen Versicherungstarife, die eine Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahres vorsehen, seien damit auch in der betrieblichen Altersvorsorge zulässig, erklärte der Verband. Nach seinen Angaben können seit 2002 sozialversicherungspflichtig Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge verlangen und einen Teil ihres Gehalts oder Lohns in eine Betriebsrente umwandeln lassen.