Verrechnung von Lohnerhöhung mit Zulage unzulässig

Frankfurt/Main (dpa) – Unternehmen dürfen eine tarifliche Lohnerhöhung nicht einfach mit freiwilligen Zulagen verrechnen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.

Die Richter gaben damit den Klagen von 20 Mitarbeitern des Versandhauses Neckermann statt und verurteilten das finanziell angeschlagene Unternehmen zu entsprechenden Lohnnachzahlungen (AZ 8 Ca 8384/08).

Um die anstehende Tariflohnerhöhung nicht an die Mitarbeiter weitergeben zu müssen, verrechnete sie das Unternehmen mit freiwillig gewährten Zulagen, so dass die Arbeitnehmer trotz Lohnerhöhung den gleichen Betrag gezahlt bekamen. Das Gericht störte sich im Urteil vor allem an der Tatsache, dass der Betriebsrat nicht eingeschaltet wurde. Weil mit der Verrechnung aber die Höhe des Gehalts und damit direkte Belange der Arbeitnehmer betroffen sei, müsse die Arbeitnehmervertretung grundsätzlich einbezogen werden, so die Richter.