Versicherungsschutz trotz falscher Angaben

Karlsruhe/München (dpa/tmn) – Falsche Angaben zum Einkommen kosten nicht zwangsläufig den Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervor.

Dies berichtet die Fachzeitschrift «Recht und Schaden». Vielmehr müsste der Versicherte wissentlich falsche Angaben gemacht haben, mit dem Ziel, die Versicherung bewusst zu täuschen (Az.: 12 U 151/07) – nur dann könne das Unternehmen die Leistung verweigern.

Das Gericht gab in dem Fall der Klage einer selbstständigen Friseurmeisterin gegen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung statt. Die Versicherung hatte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung gekündigt, nachdem die Klägerin falsche Angaben zu ihrem Jahresbruttoverdienst gemacht hatte.

Das Gericht wertete die Reaktion der Versicherung als überzogen: Es seien weder ein vorsätzliches Handeln der Klägerin noch eine Täuschungsabsicht nachgewiesen. Denn die Frage nach dem Jahresbruttoeinkommen sei für einen Selbstständigen missverständlich. Denn damit könnten sowohl das persönliche Einkommen als auch der Geschäftsgewinn gemeint sein.