Verstoß gegen Rauchverbot kann Arbeitsplatz kosten

Köln (dpa/tmn) – Wer mehrfach gegen ein betriebliches Rauchverbot verstößt, muss mit der Kündigung rechnen. Das geht aus einem neuen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.

In dem Fall erhielt ein langjährig beschäftigter Lagerarbeiter eine fristgerechte Kündigung, weil er mehrfach gegen ein Rauchverbot verstoßen hatte (Az.: 4 Sa 590/08). Der Beschäftigte war zweimal mit einer Zigarette am Arbeitsplatz erwischt worden. In dem Lager des Lebensmittelproduzenten galt aber zum Schutz der Lebensmittel und aus Brandschutzgründen Rauchverbot. Nach einer Abmahnung erhielt der Mann die Kündigung.

Geschäftsführung und Betriebsrat hätten die Rücknahme der Kündigung vereinbart, wenn der Beschäftigte innerhalb der Kündigungsfrist nicht mehr am Arbeitsplatz rauche, teilte das Gericht mit. Daran habe sich der 53-Jährige gehalten und sei zunächst auch weiter beschäftigt worden. Doch Monate danach habe er wieder im Lager geraucht. Nachdem er 28 Jahre in dem Betrieb gearbeitet hatte, habe er endgültig die Kündigung erhalten.