Vorgesetzte sollten Kündigung persönlich besprechen

Hamburg (dpa/tmn) – Bei einer betriebsbedingten Kündigung sollte möglichst der direkte Vorgesetzte mit dem betroffenen Mitarbeiter sprechen. «Zumindest ein kurzes Gespräch ist wünschenswert», sagte die Trainerin und Managementberaterin Andrea Schottelius aus Hamburg.

Häufig erfahren Arbeitnehmer von der Kündigung nach Beobachtung der Expertin per Post oder bei einer Betriebsversammlung. «Es wird oft wie eine Kränkung erlebt, wenn Vorgesetzte nicht die richtigen Worte finden.» Die Tatsache, den Arbeitsplatz zu verlieren, werde dadurch unnötig verschlimmert.

«Dabei reichen fünf Minuten, um dem Mitarbeiter noch einmal seine Wertschätzung zu zeigen», sagte Schottelius. Führungskräfte sollten sich deshalb auch zu solchen für sie unangenehmen Gesprächen durchringen. «Natürlich stehen auch Vorgesetzte in solchen Situationen wahnsinnig unter Druck.» Sie sollten den Kontakt zu ihren von Kündigung bedrohten Mitarbeitern aber dennoch nicht vermeiden. «Es kommt vor, dass Vorgesetzte an den betreffenden Tagen dann gar nicht da oder nicht zu sprechen sind», sagte Schottelius. «Manche bleiben in ihrem Büro, weil sie nicht wissen, wie sie reagieren sollen.»

Keine empfehlenswerte Lösung sei, solche Kündigungsgespräche komplett an die Personalabteilung zu delegieren. Auch Informationen im Intranet über geplante Entlassungen und die Lage des Betriebs könnten direkte Gespräche nicht ersetzen. «Notfalls ist das auch in kleinen Gruppen möglich, falls es organisatorisch tatsächlich unmöglich ist, Einzelgespräche zu führen.» Wichtig sei in jedem Fall eine Atmosphäre der Wertschätzung. «Für den Mitarbeiter macht es schon einen Unterschied, ob ihm für seine Arbeit gedankt wird oder nicht.» Sich dafür Zeit zu nehmen, gebe dem Betroffenen das Gefühl, als Mensch wahrgenommen zu werden und nicht einfach nur als Stelle, die nun abgebaut werden muss.

Führt der Vorgesetzte ein sogenanntes Trennungsgespräch, sei eine klare Botschaft ganz wichtig. «Dass es um die Kündigung geht, muss eindeutig formuliert werden», sagte Schottelius. Alle Details über die Zeit nach der Kündigung sollten zunächst ausgespart werden. Entscheidend sei, dass der Mitarbeiter von seiner Kündigung erfahre – und zwar möglichst frühzeitig. Für seine Bewerbung um eine neue Stelle kann das ein Vorteil sein: «Er kann seine Unterlagen dann noch verschicken, während er noch nicht gekündigt ist», sagte Schottelius. «Wer sich als Arbeitsloser bewirbt, hat in der Regel schlechtere Karten.»