Was beim Abschreiben in Abschlussarbeiten droht

Berlin/Dresden (dpa/tmn) – Im Internet sind heute zahllose wissenschaftliche Arbeiten im Handumdrehen abrufbar. Da ist die Versuchung groß, fremde Textpassagen einfach per Mausklick in die eigene Abschlussarbeit einzufügen.

Machen Studenten solche Zitate nicht kenntlich, ist das ein Verstoß, der schwere Folgen haben kann. Im schlimmsten Fall droht Studenten der Ausschluss von der Hochschule, wenn sie Plagiate abliefern.

«Bei wissenschaftlichen Arbeiten müssen Zitate und Übernahmen von Gedanken oder Argumenten aus anderen Werken immer mit einer Quelle belegt werden», erklärt Prof. Bernd Blöbaum vom Institut für Kommunikationswissenschaft in Münster. Da viele Arbeiten im Internet einsehbar sind, wachse der Reiz, sich dieser Werke zu bedienen, wenn sie inhaltlich zur eigenen Arbeit passen.

Die Motive für das Plagiieren seien zwar nachvollziehbar, sagt Sebastian Sattler, der an der Universität Bielefeld zu dem Thema geforscht hat. «Studenten erhoffen sich bessere Noten und einen geringeren Zeitaufwand», sagt der Soziologe. Viele gingen davon aus, dass sie nicht bestraft werden.

Wer erwischt wird, muss aber schwere Strafen fürchten. In der Studienordnung der Universität Konstanz etwa steht, dass Plagiatoren ihren Prüfungsanspruch verlieren. In schwerwiegenden Fällen sei auch der Anspruch auf eine Wiederholungsprüfung verwirkt. «Das kommt einer Zwangsexmatrikulation gleich», warnt Karina Dudek von der Hochschulrektorenkonferenz in Bonn.

«Im Fall eines Plagiats liegt zunächst eine Urheberrechtsverletzung vor», erklärt Rechtsanwalt Hauke Scheffler aus München. Bleibt das Plagiat beim Examen selbst unbemerkt und wird erst nach dem Berufsstart nachgewiesen, könne es sich sogar um Betrug handeln. «Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber bei der Einstellung davon ausgeht, dass ein rechtmäßig erworbenes Examen vorliegt», erläutert Scheffler. Eine Entlassung und Schadensersatzforderungen seien mögliche Folgen. Zudem drohen zivilrechtliche Schritte wegen des Vergehens der Täuschung.

Entdeckt ein wissenschaftlicher Autor geklaute Passagen aus seinem Text in einer anderen Publikation, könne er auf Unterlassung klagen. «Mögliche Titel werden dem Plagiator schlimmstenfalls von der Universität aberkannt», sagt Dudek.

Die Menge der irregulären Textübernahme spiele dabei nur eine untergeordnete Rolle, erklärt Stefan Weber, Buchautor und Medienwissenschaftler an der Technischen Universität Dresden. «Als Wissenschaftler oder Absolvent vergisst man Anführungszeichen nicht einfach.»

Grundsätzlich gilt das Internet in der Wissenschaft als immer wichtigeres Hilfsmittel. Aufwendige Literaturrecherchen können mit seiner Hilfe zeitsparend am Computer erledigt werden. Auch Vorlesungsmaterial wird von Professoren immer öfter online bereitgestellt. «Gleichzeitig hat das Internet aber entscheidend dazu beigetragen, dass Plagiate schneller und effizienter angefertigt werden können», kritisiert Weber.

Er spricht von einer regelrechten Betrugskultur, die sich unter manchen Studenten ausbreite: «Durch das Kopieren anderer Texte aus dem Internet erstellen Studenten in Abschlussarbeiten häufig nur noch Web-Collagen», glaubt er. Die eigentliche Forschung verkomme so zum bloßen Recyceln früherer Wissenschaftserkenntnisse. Innovationen blieben aber auf der Strecke, wenn nur noch abgeschrieben wird.

Webers Rechnung zufolge gibt es mehrere tausend Fälle, in denen in Abschlussarbeiten abgekupfert wurde. Allerdings würden solche Vergehen nur selten aufgedeckt. «Die Universitäten sind in diesem Zusammenhang auch darauf bedacht, ihren guten Ruf zu wahren», sagt Weber.

Prof. Blöbaum will Abschreiber nicht gleich als vorsätzliche Betrüger abstempeln. Nicht selten seien persönliche Probleme wie eine Krankheit oder Zeitnot Gründe dafür, dass die Angabe von Quellen in Textpassagen einer Arbeit fehlt. Der Kommunikationswissenschaftler versucht in solchen Fällen zunächst, in einem persönlichen Gespräch die Hintergründe zu klären. «Die Grundlage für eine wissenschaftliche Zusammenarbeit ist immer noch Vertrauen», sagt Blöbaum.