Zivis müssen Nebenjobs genehmigen lassen

Köln (dpa/tmn) – Zivildienstleistende müssen sich einen Nebenjob genehmigen lassen. Ansprechpartner ist die zuständige Verwaltungsstelle oder Zivildienstgruppe, erläutert das Bundesamt für den Zivildienst in Köln.

Sie prüft, ob der Nebenjob die Arbeit bei der Zivildienststelle gefährdet oder den dienstlichen Erfordernissen zuwiderläuft. Die Arbeitszeit in der Dienststelle und beim Nebenjob darf insgesamt nicht mehr als 48 Stunden umfassen. Verboten sind die Fortsetzung eines Vollzeitstudiums, eine Nebentätigkeit in der eigenen Dienststelle oder ein Nebenjob während des Urlaubes.