Zwischenstopps auf Arbeitsweg sind nicht versichert

Kassel (dpa/tmn) – Verunglücken Arbeitnehmer bei Umwegen und Zwischenstopps auf dem Weg zur Arbeit, sind sie nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Darauf weist der Bundesverband der Rentenberater unter Berufung auf zwei neue Urteile hin.

Der Versicherungsschutz endet beim Abbiegen vom Arbeitsweg und besteht erst wieder ab dem Einbiegen auf die Straße, die zur Arbeitsstätte führt, lautet die Quintessenz. In dem einen Fall (Aktenzeichen: B 2 U 15/07R) hielt eine Person beim Bäcker, um sich ein Pausenbrot zu kaufen. Auf dem Parkplatz rutschte sie aus und brach sich ein Bein. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte, dass der Schutzzweck nicht gegeben sei, da es sich um einen «eigenwirtschaftlichen Einkauf» gehandelt habe. Im zweiten Fall (Aktenzeichen: B 2 U 17/07R), über den ebenfalls das höchste deutsche Sozialgericht befand, kaufte eine Person auf dem Arbeitsweg im Supermarkt ein. Dabei rutschte sie ebenfalls auf dem Parkplatz aus und brach sich das Sprunggelenk. Auch hier begründeten die Richter ihr Urteil damit, dass es sich um einen eigenwirtschaftlichen Umweg gehandelt habe, der nicht mit der beruflichen Beschäftigung zusammenhängt.